Kulturpolitik: Freistaat Sachsen einigt sich mit den Wettinern

18 Jahre lang hatten die Auseinandersetzungen um Kunstschätze zwischen dem Freistaat Sachsen und den Wettinern, dem einstigen Herrschergeschlecht, gedauert. Nun wurde ein Vergleichsvertrag geschlossen, in welchem auch eine Erledigungsklausel enthalten ist. Für Bücher und Kunstgegenstände, die sich einst im Besitz der Wettiner befunden hatten, erhält die Familie einen Betrag von etwa 4,8 Millionen Euro.

Verhandelt wurde insgesamt um circa 10.000 Objekte, die in Sachsens staatlichen Sammlungen verbleiben sollen. Lediglich 1.392 Schriftstücke, elf Möbel sowie Waffen werden an die Wettiner zurückgegeben. Diese Objekte sollen schließlich verkauft werden. Es handelt sich um den mittlerweile vierten Vergleich, den der Freistaat mit dem Adelsgeschlecht seit 1999 abgeschlossen hatte.

Alle Ansprüche sind abgegolten

Der zuständige Staatssekretär, Henry Hasenpflug, bewertete diesen Vergleich als positiv, weil nun wichtige Kunstgegenstände, die einen herausragenden Wert besitzen, in öffentlichen Einrichtungen für Forschung und Öffentlichkeit erhalten werden konnten. Denn sämtliche Ansprüche des Hauses Wettin an Sachsen seien mit diesem Vergleich abgegolten. Lediglich Beutekunst, die sich aktuell größtenteils in russischem Besitz befindet, ist davon ausgenommen. Eine neue Prüfung möglicher Ansprüche erfolge, falls diese Stücke eines Tages wieder zurückkehren sollten. Die Ansprüche des Hauses Wettin beruhen auf dem Entschädigungsgesetz aus dem Jahr 1994. Demnach müssen sowohl private Sammler als auch Adelige, die in den 1940er Jahren in der DDR enteignet worden waren, entweder entschädigt werden oder bewegliche Güter zurückerhalten.

Vor allem die Staatliche Kunstsammlung Dresden profitiert von der Einigung, weil die Museen nun nur noch das zeigen, was sie tatsächlich auch besitzen. Die Landesbibliothek musste sich zwar von einigen Doppelbeständen an Büchern trennen, besitzt nun aber im Gegenzug die 1.700 Bände umfassende Bibliothek von König Johann. "Der Vergleich ist naturgemäß ein Kompromiss", erklärte Wettiner-Anwalt Gerhard Brand. Das Adelsgeschlecht hätte nämlich gerne gegen eine Entschädigung den gesamten Bestand im Besitz des Freistaates gelassen.

Juli 2014



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